Der SpiessbŸrger

Was heute kaum jemand sein will, war der Stolz eines jeden BŸrgers in einer hochmittelalterlichen Stadt. Was war ein SpiessbŸrger? Ein BŸrger mit Spiess. Nichts anderes. Im Klartext waren es BŸrger oder Sassen, die zur Verteidigung ihrer Stadt im Kriegsfall herangezogen wurden. Sie mussten eigene Waffen besitzen, sie pflegen und jederzeit bereit halten. Wurde nun eine Stadt angegriffen und/oder belagert, so musste jeder BŸrger seine Stadt verteidigen.

BŸrger die nicht zum ÒSpiessbŸrgerÓ werden wollten, konnten sich von diesem Dienst loskaufen. Letztere mussten dann einen gewissen Betrag zur VerfŸgung stellen. Diese Mittel wurden dann oft zur Anschaffung verschiedener Waffen, bzw. zur Einrichtung eines ÒZeughausesÓ verwendet. Auch wurden mit den Mitteln ÒhauptberuflicheÓ Wachen oder Waffenknechte bezahlt.

Im Verteidigungsfall der Stadt war es in vielen StŠdten geregelt, dass die ZŸnfte fŸr die Verteidigung einzelner Stadtteile und somit Mauerabschnitte zustŠndig waren. Hier machte man sich die bereits bestehende Organisation/Hierarchie der ZŸnfte zu Nutzen. In Friedenszeiten musste man beim Bau der Stadtmauer mithelfen.

 

Eine neue Zeit brach an

Wohl nicht die EinfŸhrung des Schiesspulvers in spŠteren Jahren war der Beginn vom Ende des Ritterstandes, vielmehr das Entstehen und Erstarken der StŠdte, vorwiegend im 13. Jahrhundert. Nicht selten standen Adelsgeschlechter mit StŠdten in Fehde, bis die Macht der StŠdte so gro§ wurde das ein ÒRitterÓ keine Bedrohung mehr darstellte. So manche Burg wurde durch ein Aufgebot verbŸndeter StŠdte geschleift. Friede und Sicherheit waren die Voraussetzung fŸr das ErblŸhen von Handel, Handwerk und Gewerbe. Die Reichssatzung Ÿber den Landfrieden, die Kaiser Friedrich 1152 erlie§, half nicht viel gegen das nach wie vor geltende Faustrecht. Rauben und PlŸndern wŠhrend einer Fehde war nichts Verwerfliches. Das Recht des StŠrkeren galt einmal mehr. Die Kirche konnte sich oft nicht durchsetzen und so waren es die BŸrger selbst, die ihr Schicksal in die Hand nehmen mussten. So war die logische Konsequenz fŸr die StŠdte die Umsetzung einer Gemeinschaftsordnung, ihrer Selbstverwaltung, die eigene Gerichtsbarkeit, und um dies alles zu schŸtzen, ihre Wehrhaftigkeit.